Heute, am 12. September 2025, tritt ein weiteres wichtiges EU-Gesetz in Kraft: der Data Act. Nach dem Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG), über das ich bereits berichtet habe, bringt nun diese neue Verordnung weitere Veränderungen für Unternehmen mit sich.
Als Inhaber einer Digital- und Werbeagentur erlebe ich täglich, wie sehr Unternehmen auf Daten angewiesen sind – sei es für die Website-Analyse, das Online-Marketing oder die Kundenbetreuung. Der Data Act wird die Art, wie wir mit diesen Daten umgehen, grundlegend verändern. Bereits jetzt unterstütze ich mehrere Kunden bei der Vorbereitung auf diese neuen Regelungen, besonders bei der Analyse bestehender Cloud-Verträge und der Optimierung von Datenabfrage-Prozessen.
Aber keine Sorge: Wie beim BFSG auch, erkläre ich Ihnen verständlich, was das neue Gesetz bedeutet, wen es betrifft und wie Sie sich darauf vorbereiten können. Denn eine gut informierte Vorbereitung ist der beste Schutz vor bösen Überraschungen – und kann sogar neue Geschäftschancen eröffnen.
Stellen Sie sich vor: Sie nutzen eine smarte Heizungssteuerung in Ihrem Büro, die täglich Daten über Temperatur, Energieverbrauch und Nutzungsmuster sammelt. Bisher gehörten diese wertvollen Daten meist dem Hersteller des Geräts – Sie als Nutzer hatten kaum Zugriff darauf, obwohl die Daten in Ihrem Unternehmen entstehen.
Genau hier setzt der Data Act an. Er ist eine EU-Verordnung, die seit heute, dem 12. September 2025, gilt und neue Regeln für den Umgang mit Daten aus vernetzten Geräten und digitalen Services aufstellt. Das Ziel: Mehr Fairness und Kontrolle für die Nutzer.
Die Kernidee ist einfach: Wer Daten erzeugt oder für deren Entstehung bezahlt, soll auch Zugang zu diesen Daten haben und bestimmen können, was damit passiert.
Viele denken jetzt: "Haben wir nicht schon die DSGVO?" Das ist richtig, aber beide Gesetze haben unterschiedliche Schwerpunkte:
Beispiel: Die DSGVO schützt die persönlichen Daten Ihrer Kunden in Ihrem CRM-System. Der Data Act regelt, dass Sie Zugang zu den Nutzungsdaten Ihrer Smart-Office-Geräte erhalten und diese Daten mit anderen Services teilen können.
Der Data Act betrifft verschiedene Akteure in der digitalen Wirtschaft. Hier die wichtigsten Gruppen:
Gute Nachricht: Für Kleinst- und Kleinunternehmen mit weniger als 50 Mitarbeitern und einem Jahresumsatz von höchstens 10 Millionen Euro gelten viele Erleichterungen und längere Übergangsfristen.
Was bedeutet das? Als Nutzer eines vernetzten Geräts oder Services haben Sie das Recht, auf die von Ihnen erzeugten Daten zuzugreifen.
Praktisches Beispiel: Sie nutzen eine smarte Alarmanlage in Ihrem Geschäft. Bisher konnte nur der Hersteller die detaillierten Bewegungsdaten und Statistiken einsehen. Ab sofort haben Sie das Recht, diese Daten zu erhalten und für eigene Analysen zu nutzen.
Was bedeutet das? Sie können Ihre Daten von einem Anbieter zu einem anderen übertragen lassen.
Praktisches Beispiel: Sie möchten von einem Cloud-Anbieter zu einem anderen wechseln. Der alte Anbieter muss Ihnen dabei helfen, alle Ihre Daten vollständig und in einem nutzbaren Format zu übertragen.
Was bedeutet das? Anbieter dürfen keine einseitigen Klauseln mehr verwenden, die den Datenzugang oder -transfer erschweren.
Praktisches Beispiel: Klauseln wie "Alle Daten gehören ausschließlich dem Anbieter" oder übermäßig hohe Gebühren für Datenexporte sind jetzt verboten.
Was bedeutet das? Cloud-Anbieter müssen den Wechsel zu Konkurrenten aktiv unterstützen.
Praktisches Beispiel: Wenn Sie von einem E-Mail-Hosting-Anbieter zu einem anderen wechseln möchten, muss der alte Anbieter technische Hilfe beim Umzug leisten und darf keine künstlichen Hürden aufbauen.
Beantworten Sie diese einfachen Fragen:
Fragen zu vernetzten Geräten:
Fragen zu Cloud-Services:
Wenn Sie eine oder mehrere Fragen mit "Ja" beantwortet haben, betrifft Sie der Data Act wahrscheinlich.
Aspekt | DSGVO | Data Act |
---|---|---|
Fokus | Schutz personenbezogener Daten | Zugang zu allen Gerätedaten |
Ziel | Datenschutz | Datennutzung und -teilung |
Anwendung | Alle personenbezogenen Daten | IoT und Cloud-Services |
Rechte | Löschung, Berichtigung | Zugang, Portabilität |
Strafen | Bis 4% Jahresumsatz | Bis 4% Jahresumsatz |
Aspekt | BFSG | Data Act |
---|---|---|
Fokus | Barrierefreie Nutzung | Datenzugang und -kontrolle |
Zielgruppe | Menschen mit Behinderungen | Alle Datennutzer |
Anwendung | Websites und digitale Services | IoT und Cloud-Services |
Hauptziel | Inklusion | Datensouveränität |
Der EU Data Act markiert einen wichtigen Wendepunkt in der digitalen Wirtschaft. Erstmals erhalten Unternehmen und Verbraucher echte Kontrolle über die Daten, die durch ihre Nutzung vernetzter Geräte und Services entstehen.
Für Ihr Unternehmen bedeutet das sowohl Chancen als auch Herausforderungen. Die neuen Rechte können Ihnen helfen, bessere Geschäftsentscheidungen zu treffen, Kosten zu sparen und neue Möglichkeiten zu erkunden. Gleichzeitig erfordert die Umsetzung Zeit, Aufmerksamkeit und möglicherweise technische Anpassungen.
Mein Rat: Sehen Sie den Data Act nicht als Belastung, sondern als Chance. Unternehmen, die die neuen Möglichkeiten frühzeitig nutzen, können sich Wettbewerbsvorteile sichern und ihre Datenunabhängigkeit stärken.
Wichtig ist: Beginnen Sie jetzt mit der Umsetzung. Je früher Sie Ihre Datenrechte geltend machen und Ihre Strategien anpassen, desto besser können Sie von den neuen Möglichkeiten profitieren.
Der Data Act ist mehr als nur ein weiteres Gesetz – er ist ein Werkzeug für mehr Fairness und Innovation in der digitalen Wirtschaft. Nutzen Sie es zu Ihrem Vorteil.
Die Umsetzung des Data Act kann komplex sein, besonders wenn Sie viele verschiedene digitale Services nutzen oder selbst digitale Produkte anbieten. Als Ihre Digital- und Werbeagentur unterstütze ich Sie gerne dabei, die neuen Möglichkeiten optimal zu nutzen.
Ich helfe Ihnen bei:
Kontaktieren Sie mich für eine unverbindliche Erstberatung, und wir schauen gemeinsam, wie Sie die neuen Datenrechte für Ihr Unternehmen optimal nutzen können. Denn in der digitalen Welt von heute sind Daten Ihr wertvollstes Gut – und Sie sollten die volle Kontrolle darüber haben.
Hier verfasse ich, René Löffler, als Inhaber der Digitalagentur in unregelmäßigen Abständen meine aktuelle Gedanken, Ideen und Tipps zu aktuellen Themen aus der Welt der Digitalisierung und des Marketings.
Gerne bin auch ich Ihr Ansprechpartner für alle Fragen rund um diese Themen und freue mich, auch Ihr Unternehmen und Ihre Marke nach vorne zu bringen.
„Sie
Gerne bin ich für Sie da! Sie erreichen mich am Einfachsten & Bequestem via Mail oder über mein Kontaktformular“- Ihr René Löffler