Seit dem 28. Juni 2025 ist das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) in Kraft – und viele Unternehmer fragen sich jetzt: "Betrifft mich das überhaupt?" Die Antwort ist: Wahrscheinlich ja, wenn Sie einen Online-Shop betreiben oder digitale Dienstleistungen anbieten.
Aber keine Sorge: Das BFSG ist nicht nur eine weitere bürokratische Hürde, sondern kann eine echte Chance für Ihr Unternehmen sein. In diesem Beitrag erkläre ich Ihnen verständlich, was das Gesetz bedeutet, für wen es gilt und wie Sie davon sogar profitieren können. Denn eine barrierefreie Website ist nicht nur gesetzlich vorgeschrieben – sie ist auch gut fürs Geschäft.
Stellen Sie sich vor: Eine Kundin mit einer Sehbehinderung möchte in Ihrem Online-Shop einkaufen, kann aber die Produktbeschreibungen nicht lesen, weil ihr Vorlese-Programm (ein sogenannter Screenreader) die Texte nicht erkennt. Oder ein Kunde mit einer motorischen Einschränkung kann den "Kaufen"-Button nicht anklicken, weil er keine Maus benutzen kann und die Navigation per Tastatur nicht funktioniert.
Genau hier setzt das BFSG an. Es ist die deutsche Umsetzung einer EU-Richtlinie (des "European Accessibility Act") und hat ein klares Ziel: Produkte und Dienstleistungen im digitalen Raum für alle Menschen zugänglich und nutzbar zu machen. Es geht darum, digitale Hürden abzubauen und sicherzustellen, dass niemand von der Nutzung ausgeschlossen wird.
Wichtig zu wissen: Bei Nichteinhaltung drohen Bußgelder von bis zu 100.000 Euro. Die Marktüberwachung liegt bei den Bundesländern, die stichprobenartig prüfen können.
Das BFSG zielt vor allem auf Anbieter von Produkten und Dienstleistungen ab, die für Verbraucher bestimmt sind. Wenn Sie eine der folgenden Leistungen anbieten, sollten Sie jetzt genau aufpassen:
Es gibt eine Ausnahme für Kleinstunternehmen (weniger als 10 Beschäftigte und maximal 2 Mio. € Jahresumsatz), die ausschließlich Dienstleistungen anbieten. Aber Achtung: Sobald Sie einen Online-Shop betreiben und damit Produkte verkaufen, gilt diese Ausnahme für den Shop nicht mehr!
Auch wenn Ihr Unternehmen vielleicht nicht unter die gesetzliche Pflicht fällt, ist die freiwillige Umsetzung von Barrierefreiheit eine kluge strategische Entscheidung. Eine barrierefreie Website bringt handfeste Vorteile:
Sie erweitern Ihre Zielgruppe erheblich: In Deutschland leben etwa 13 Millionen Menschen mit einer Behinderung – das entspricht einem Marktpotenzial von über 15% der Bevölkerung. Dazu kommen ältere Menschen und Nutzer mit vorübergehenden Einschränkungen (z.B. einem gebrochenen Arm).
Sie verbessern Ihre Suchmaschinen-Platzierung (SEO): Google und andere Suchmaschinen lieben klar strukturierte und technisch saubere Websites. Viele Kriterien der Barrierefreiheit (z.B. Alternativtexte für Bilder, saubere Überschriftenstruktur, schnelle Ladezeiten) sind gleichzeitig wichtige SEO-Faktoren.
Sie stärken Ihr Markenimage: Sie zeigen, dass Ihr Unternehmen modern, sozial verantwortlich und kundenorientiert ist. Das wird von Kunden und Geschäftspartnern zunehmend geschätzt.
Sie erhöhen die allgemeine Benutzerfreundlichkeit: Maßnahmen für die Barrierefreiheit, wie gute Lesbarkeit und einfache Navigation, verbessern das Erlebnis für alle Besucher Ihrer Seite.
Diese Frage ist entscheidend. Das Gesetz gilt grundsätzlich für alle Produkte und Dienstleistungen, die nach dem 28. Juni 2025 neu auf den Markt gebracht werden. Eine Website wird dabei als eine Dienstleistung betrachtet.
Für neue Websites: Wenn Sie Ihre Website nach dem 28. Juni 2025 grundlegend überarbeiten oder komplett neu erstellen ("wesentliche Überarbeitung"), muss sie die Anforderungen des BFSG vollständig erfüllen.
Für bestehende Websites: Kleinere inhaltliche Aktualisierungen (neue Blogbeiträge, Preisänderungen) lösen die Pflicht in der Regel nicht sofort aus. Spätestens bei einem größeren Relaunch wird die Barrierefreiheit aber zur Pflicht.
Mein Tipp: Beginnen Sie jetzt mit der schrittweisen Verbesserung. So vermeiden Sie später einen großen Aufwand und sind auf der sicheren Seite.
Sie müssen kein Experte sein, um einen ersten Eindruck von der Barrierefreiheit Ihrer Website zu bekommen. Probieren Sie diese einfachen Tests aus:
Legen Sie die Maus beiseite und versuchen Sie, nur mit der Tab-Taste durch Ihre Website zu navigieren. Können Sie jeden Menüpunkt, jeden Button und jedes Formularfeld erreichen? Und, ganz wichtig: Sehen Sie jederzeit deutlich, welches Element gerade aktiv ist?
Vergrößern Sie die Ansicht in Ihrem Browser auf 200 % (Tastenkombination: Strg und +). Überlappen sich Texte? Werden Inhalte unlesbar oder verschwinden sie ganz vom Bildschirm? Eine gut programmierte Seite skaliert sauber mit.
Betrachten Sie Ihre Seite in Graustufen. Viele Betriebssysteme und Smartphones bieten diese Funktion in den Bedienungshilfen an. Sind alle Texte noch gut lesbar und die Buttons klar als solche zu erkennen, auch ohne Farbe?
Für eine detailliertere Überprüfung empfehle ich diese kostenlosen Tools:
Diese Tools zeigen Ihnen konkret auf, wo Verbesserungsbedarf besteht.
Ein wichtiger, rechtlicher Teil des BFSG ist die Pflicht zur Barrierefreiheitserklärung. Das ist eine spezielle Seite auf Ihrer Website, in der Sie öffentlich darüber informieren, wie barrierefrei Ihr Angebot ist.
Diese Erklärung schafft Transparenz und ist für alle vom Gesetz betroffenen Anbieter verpflichtend. Sie muss leicht auffindbar sein – idealerweise im Footer Ihrer Website verlinkt.
Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz ist mehr als nur eine neue gesetzliche Vorschrift. Es ist ein wichtiger Schritt in Richtung eines faireren und inklusiveren Internets. Auch wenn die Umsetzung zunächst nach Arbeit klingt, ist sie eine wertvolle Investition in die Zukunft Ihres Unternehmens.
Eine barrierefreie Website schließt nicht nur potenzielle Kunden ein, die Sie andernfalls verlieren würden, sondern verbessert die allgemeine Benutzerfreundlichkeit für alle Besucher. Klare Strukturen, verständliche Texte und eine einfache Bedienung sind Vorteile, von denen jeder profitiert – und die auch von Suchmaschinen positiv bewertet werden.
Sehen Sie das BFSG also nicht als Last, sondern als Chance, Ihren digitalen Auftritt moderner, kundenfreundlicher und zukunftssicher zu gestalten. Die Investition in Barrierefreiheit zahlt sich nicht nur rechtlich, sondern auch wirtschaftlich aus.
Sind Sie unsicher, ob Ihre Website oder Ihr Online-Shop die neuen Anforderungen des BFSG erfüllt? Der Teufel steckt oft im Detail, und eine professionelle Überprüfung kann komplex sein.
Als Ihre Digital- und Werbeagentur unterstütze ich Sie gerne dabei. Ich analysiere Ihren aktuellen Webauftritt, zeige Ihnen verständlich auf, wo Handlungsbedarf besteht, und begleite Sie bei der Umsetzung. Von der ersten Bestandsaufnahme bis zur vollständigen Barrierefreiheitserklärung – Sie erhalten alles aus einer Hand.
Kontaktieren Sie mich für eine unverbindliche Erstberatung, und wir sorgen gemeinsam dafür, dass Ihre Website für alle Ihre Kunden offensteht – und Sie dabei auch noch von den SEO-Vorteilen profitieren.
Hier verfasse ich, René Löffler, als Inhaber der Digitalagentur in unregelmäßigen Abständen meine aktuelle Gedanken, Ideen und Tipps zu aktuellen Themen aus der Welt der Digitalisierung und des Marketings.
Gerne bin auch ich Ihr Ansprechpartner für alle Fragen rund um diese Themen und freue mich, auch Ihr Unternehmen und Ihre Marke nach vorne zu bringen.
„Sie
Gerne bin ich für Sie da! Sie erreichen mich am Einfachsten & Bequestem via Mail oder über mein Kontaktformular“- Ihr René Löffler